Stellvertretende Wohnbereichsleitung (w/m/d)
Beginn: ab sofort, befristet als Elternzeitvertretung, (Entfristung wird angestrebt) es besteht die Möglichkeit der Weiterentwicklung auf die Position als Wohnbereichsleitung
Ort: Oberin von Lindeiner Haus in Hagenow
Arbeitszeit: Teilzeit (35 Wochenstunden)
Das Oberin von Lindeiner Haus ist eine offen gestaltete und moderne Einrichtung der stationären Altenpflege, welche
sich im neuen Stadtgebiet von Hagenow befindet. Die Pflege ist für Sie nicht nur ein Beruf, sondern auch eine Berufung, dann kommen Sie vorbei oder bewerben Sie sich bei uns!Hier Mensch sein!
- Teamorientierte Arbeitszeitgestaltung
- Vergütung nach AVR DW M-V
- Kindergeldzuschuss
- Jahressonderzahlungen
- Betriebliche Altersversorgung
- Gesundheitsförderung
- Zeit für Fort-und Weiterbildung
- Wertschätzendes Miteinander
Mein Beruf Mensch.
- Bewohnerorientierte Aufgaben einzel-und gruppenbezogen: Umsetzung der Pflegeprozesse; soziale Begleitung und Betreuung; Bezugspflegesystem etc.
- Sicherung der Struktur-, Prozess-und Ergebnisqualität nach § 80SGB XI und Einrichtungsqualitätsgesetz M-V
- Verantwortung für die Organisation von Abläufen
- Leitung und Strukturierung der Wohngruppen
- Durchführung,
Organisation sowie die Sicherstellung der Behandlungspflege
- EDV gestützte Dokumentation nach dem Strukturmodel, sowie die Mitwirkung bei der Erstellung der SIS und der Tagesplanung
- Durchführung von Teamsitzungen
- Gestaltung der Dienstpläne
- Leitung und Moderation einer fachlichen Dienstübergabe
- Verantwortung für die Versorgung und Betreuung der Bewohner unter Berücksichtigung der psychischen und physischen Bedürfnisse
Ihr Profil
- Berufsabschluss als Alten-, Gesundheits-oder Krankenpfleger (w/m/d), Pflegefachmann (w/m/d)
- wünschenswert Weiterbildung Wohnbereichsleitung (w/m/d) und Erfahrung in einer Leitungsposition
- Selbstständiges Arbeiten, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Offenheit, gepflegtes Äußeres, Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit, Flexibilität, Loyalität
- Aufgeschlossenheit gegenüber dem kirchlich-diakonischen Auftrag